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Chapter 10 Der seiner selbst gewisse Geist.Die Moralit t

Word Count: 17767    |    Released on: 06/12/2017

t ihre Substanz und Erfüllung au?er ihr. Die Bewegung der Welt der Bildung und des Glaubens hebt diese Abstraktion der Person auf, und durch die vollen

an sich, sondern für das Selbstbewu?tsein selbst. Es ist n?mlich über den Gegensatz des Bewu?tseins selbst Meister geworden. Dieses beruht auf dem Gegensatze der Gewi?heit seiner selbst und des Gegenstandes;

Wesenheiten angeh?rt, und die Seite hat, nicht zu wissen. -Es ist absolute Vermittlung, wie das sich bildende und das glaubende Bewu?tsein; denn es ist wesentlich die Bewegung des Selbsts, die Abstraktion des unmittelbaren Daseins aufzuheben und sich Allgemeines zu werden;-aber weder durch reine Entfremdung und Zerrei?ung seines Selbsts und der Wirklichkeit, noch durch die Flucht. Sondern es i

t nur als Wissen; was das Bewu?tsein nicht wü?te, h?tte keinen Sinn und kann keine Macht für es sein; in seinen wissenden Willen hat sich alle Gegenst?ndlichkeit u

alische We

t?t, hat es in seinem Begriffe die Beziehung auf ein Anderssein, und ist Bewu?tsein. Dies Anderssein ist einerseits, weil die Pflicht seinen einzigen wesentlichen Zweck und Gegenstand ausmacht, für es eine v?llig bedeutungslose Wirklichkeit. Weil dies Bewu?tsein aber so vollkommen in sich beschlossen ist, so verh?lt es sich gegen dies Anderssein vollkommen frei und gleichgültig, und das Dasein ist daher andererseits ein vom Selbstbewu?tsein v?llig freigelassenes, sich ebenso n

Grunde sowohl die v?llige Gleichgültigkeit und eigne Selbstst?ndigkeit der Natur und der moralischen Zwecke und T?tigkeit gegeneinander, als auf der andern Seite das Bewu?tsein der alleinigen Wesenheit der Pflich

, ihm das Bewu?tsein der Einheit seiner Wirklichkeit mit der ihrigen zu geben, und es also vielleicht glücklich werden l??t, vielleicht auch nicht. Das unmoralische Bewu?tsein dagegen findet vielleicht zuf?lligerweise seine Verwirklichung, wo das moralische nur Veranlassung zum Handeln, aber durch dasselbe nicht das Glück der Ausf

as Ganze mit dem Bewu?tsein seiner Momente ausgesprochen ist also dies, da? die erfüllte Pflicht ebensowohl rein moralische Handlung als realisierte Individualit?t sei, und die Natur, als die Seite der Einzelnheit gegen den abstrakten Zweck, eins sei mit diesem.-So notwendig die Erfahrung von der Disharmonie beider Seiten ist, weil die Natur frei ist, ebenso ist auch die Pflicht allein das Wesentliche, und die Natur gegen sie das Selbstlose. Jener ganze Zweck, den die Harmonie ausmacht, enth?lt die Wirklichkeit selbst in sich. Er ist zugleich der Gedanke der Wirklichkeit. Die Harmonie der Moralit?t und der Natur oder-indem die Natur nur insofern in Betracht k?mmt, als das Bewu?tsein ihre Einheit mit ihm erf?hrt-die Harmonie der Moralit?t und der Glückseligkeit ist gedacht als notwendig seiend, oder sie ist postuliert. Denn Fodern drückt

wodurch das Selbst Bewu?tsein oder erst wirkliches und in der Tat Selbst und zugleich Allgemeines ist, enthalten; oder es ist diejenige Vermittlung darin ausgedrückt, welche der Moralit?t, wie wir sehen, wesentlich ist.-Indem unter den beiden Momenten des Gegensatzes die Sinnlichkeit schlechthin das Anderssein oder das Negative, hingegen das reine Denken der Pflicht das Wesen ist, von welchem nichts aufgegeben werden kann, so scheint die hervorgebrachte Einheit nur durch das Aufheben der Sinnlichkeit zustande kommen zu k?nnen. Da sie aber selbst Moment dieses Werdens, das Moment der Wirklichkeit ist, so wird man sich für die Einheit zun?chst mit dem Ausdrucke begnügen müssen, da? die Sinnlichkeit der Moralit?t gem?? sei.-Diese Einheit ist gleichfalls ein postuliertes Sein, sie ist nicht da; denn was da ist, ist das Bewu?tsein, oder der Gegensatz der Sinnlichkeit und des reinen Bewu?tseins. Sie ist aber zugleich nicht ein An-sich wie das erste Postulat, worin die freie Natur eine Seite ausmacht, und die Harmonie derselben mit dem moralischen Bewu?tsein daher au?er diesem f?llt; sondern die Natur ist hier diejenige, welche an ihm selbst, und es ist hier um die Moralit?t als solche zu tun, um eine Harmonie, welche die eigne des tuenden Selbsts ist; das Bewu?tsein hat sie daher selbst zustande zu bringen, und in der Moralit?t immer Fortschritte zu machen. Die Vollendung derselben aber ist ins Unendliche hinauszuschieben; denn wen

as andere in der Form des Für-sich-seins. Was aber diese beiden extremen Endzwecke, die gedacht sind, als Mitte verbindet, ist die Bewegung des wirklichen Handelns selbst. Sie sind Harmonien, deren Momente in ihrer abstrakten Unterschiedenheit noch nicht zum Gegenstande gew

widersprechenden M?chte des wissenden Bewu?tseins und des Bewu?tlosen.-Was fürs erste die vielen Pflichten betrifft, so gilt dem moralischen Bewu?tsein überhaupt nur die reine Pflicht in ihnen; die vielen Pflichten als viele sind bestimmte und daher als solche für das moralische Bewu?tsein nichts Heiliges. Zugleich aber durch den Begriff des Handeln

selbe als der Begriff der Harmonie der Moralit?t und Glückseligkeit. Denn dieser Gegensatz drückt ebenso die Trennung des sich selbst gleichen moralischen Bewu?tseins von der Wirklichkeit aus, die als das vielfache Sein dem einfachen Wesen der Pflicht widerstreitet. Wenn aber das erste Postulat nur die seiende Harmonie der Moralit?t und der Natur ausdrückt, weil die Natur darin dies Negative des Selbstbewu?tseins, das Moment des Seins ist, so ist hingegen itzt dies An-sich wesentlich als Bewu?tsein gesetzt. Denn das Seiende hat nun die Form des Inhalts der Pflicht, oder ist die Bestimmtheit an der bestimmten Pflicht. Das An-sich ist also die Einhe

cke; denn es will vollbringen. Es f?llt also die Pflicht überhaupt au?er es in ein anderes Wesen, das Bewu?tsein und der heilige Gesetzgeber der reinen Pflicht ist. Dem handelnde

e Bewu?tsein auf der einen Seite. Sowohl seinem Wissen nach wei? es sich also als ein solches, dessen Wissen und überzeugung unvollst?ndig und zuf?llig ist; ebenso seinem Wollen nach als ein solche

im Denken ist es also vollkommen. Das absolute Wesen aber ist eben dies Gedachte und jenseits der Wirklichkeit Postulierte; es ist daher der Gedanke, in welchem das moralisch unvollkommne

oben. Dies wird in dem letzten Teile der moralischen Weltanschauung für das Bewu?tsein; die reine Pflicht n?mlich setzt es in ein andres Wesen, als es selbst ist, d.h. es setzt sie teils als ein Vorgestelltes, teils als ein solches, das nicht das ist, was an und für sich gil

er Pflicht, insofern er abstrakter Gegenstand seines reinen Bewu?tseins ist, als reines Wissen oder als sich selbst. Es verh?lt sich also nur denkend, nicht begreifend. Daher ist ihm der Gegenstand seines wirklichen Bewu?tseins noch nicht durchsichtig; es ist nicht der absolute Begriff, der allein das Anderssein als solches, oder sein absolutes Gegenteil als sich selbst erfa?t. Seine eigne Wirklichkeit sowie alle gegenst?ndliche Wirklichkeit gilt ihm zwar als das Unwesentliche; aber seine Freiheit ist die Freihe

in solches gibt. Denn der Begriff setzt es in der Bestimmung, da? ihm alle Wirklichkeit überhaupt Wesen nur insofern hat, als sie der Pflicht gem?? ist, und er setzt dies Wesen als Wissen, d.h. in unmittelbarer Einheit mit dem wirklichen Selbst; diese Einheit ist somit selbst wirklich, sie ist ein moralisches wirkliches Bewu?tsein.-Dieses nun als Bewu?tsein stellt sich seinen Inhalt als Gegenstand vor, n

Der Satz lautet hiemit itzt so: es gibt kein moralisch vollendetes wirkliches Selbstbewu?tsein;-und da das Moralische überhaupt nur ist, insofern es vollendet ist, denn die Pflicht

ns ein Selbst ist, s

der Wirklichkeit; dies

ollendete Moralit?t,-

t,-aber das doch w

so jedes aufgehoben, und somit werden sie dem Inhalt nach als solche Gegenstand, deren jedes für das andre gilt, und der Form nach, so da? diese Austauschung derselben zugleich nur vorgestellt ist. -Oder das wirklich nicht Moralische, weil es ebenso reines Denken und über seine Wirklichkeit erhaben ist, ist in der Vorstellung

Verst

?ndliche Wesen setzt; es wei? dasselbe also als sich selbst, denn es wei? sich als das t?tige, das es erzeugt. Es scheint somit hier zu seiner Ruhe und Befriedigung zu kommen, denn diese kann es nur da finden, wo es über seinen Gegenstand nicht mehr hinauszugehen braucht, weil dieser

stsetzt, und von da unmittelbar zum andern übergeht, und das erste aufhebt; wie es aber nun dies zweite aufgestellt hat, verstellt es auch dasselbe wieder, und macht vielmehr das Gegenteil zum Wesen. Zugleich ist es sich seines Widerspruches und Verstellens auch bewu?t, denn es geht von einem Momente unmittelbar in Beziehung auf dieses selbst zu dem entgegenges

as Handeln ist nichts anderes als die Verwirklichung des innern moralischen Zwecks, nichts anderes, als die Hervorbringung einer durch den Zweck bestimmten Wirklichkeit, oder der Harmonie des moralischen Zwecks und der Wirklichkeit selbst. Zugleich ist die Vollbringung der Handlung für das Bewu?tsein, sie ist die Gegenwart dieser Einheit der Wirklichkeit und des Zweckes; und weil in der vollbrachten Handlung das Bewu?tsein sich als dieses Einzelne verwirklicht, oder das Dasein in es zurückgekehrt anschaut, und der Genu? hierin besteht, so ist in der Wirklichkeit des moralischen Zwecks zugleich auch diejenige Form derselben enthalten, welche Genu? und Glückseligkeit genannt wird.-Das Handeln erfüllt also in der Tat u

Gutes getan. In der Tat aber ist die Nichtigkeit des wirklichen Handelns, und die Realit?t nur des ganzen Zwecks, die itzt aufgestellt sind, nach allen Seiten auch wieder verstellt. Die moralische Handlung ist nicht etwas Zuf?lliges und Beschr?nktes, denn sie hat die reine Pflicht zu ihrem Wesen; diese macht den einzigen ganzen Zweck aus; und die Handlung also als Verwirklichung desselben ist bei aller sonstigen Beschr?nkung des Inhalts die Vollbringung des ganzen absoluten Zwecks. Oder wenn wieder die Wirklichkeit als Natur, die ihre eignen Gesetze hat und der reinen Pflicht entgegengesetzt ist, genommen wird, so da? als

durch die Handlung aufzuheben ist. Ist aber die Natur dem Sittengesetze gem??, so würde ja dieses durch das Handeln, durch das Aufheben des Seienden verletzt.-Es wird also in jener Annahme als der wesentliche Zustand ein solcher eingestanden, worin das moralische Handeln überflüssig ist, und gar nicht stattfindet. Das Postulat der

ist ihm damit nicht Ernst, denn in der Handlung ist für es die Gegenwart dieser Harmonie. Es ist ihm aber auch mit diesem Handeln, da es etwas Einzelnes ist, nicht Ernst; denn es hat einen so hohen Zweck, das h?chste Gut. Dies ist aber wieder nur eine Verstel

n und Triebe, denn eben sie sind das sich verwirklichende Selbstbewu?tsein. Aber sie sollen auch nicht unterdrückt, sondern der Vernunft nur gem?? sein. Sie sind ihr auch gem??, denn das moralische Handeln ist nichts anderes als das sich verwirklichende, also sich die Gestalt eines Triebes gebende Bewu?tsein, das hei?t, es ist unmittelbar die gegenw?rtige Harmonie des Triebs und der Moralit?t. Aber in der Tat ist der Trieb nicht nur diese leere Gestalt, die eine andere Feder, als er selbst ist, in sich haben und von ihr getrieben werden k?nnte. Denn die Sinnlichkeit ist eine Natur, die ihre eigenen Gesetze und Springfedern an ihr selbst hat; es kann der Moralit?t daher nicht Ernst damit sein, die Triebfeder der Triebe, der Neigungswinkel der Neigungen zu sein. Denn indem diese ihre eigne feste Bestimmtheit und eigentümlichen Inhalt haben, so w?re vielmehr das Bewu?tsein, dem sie gem?? w?ren, ihnen gem??; eine Gem??heit, welche sich das moralische Selbstbewu?tsein verbittet. Die Harmonie beider ist also nur an sich und postuliert.-In dem moralischen Handeln war soeben die gegenw?rtige Harmonie der Moralit?t und der Sinnli

erselben. Das Ziel n?mlich w?re das obige Nichts oder Aufheben der Moralit?t und des Bewu?tseins selbst; dem Nichts aber immer n?her und n?her kommen, hei?t abnehmen. Au?erdem n?hme Fortschreiten überhaupt ebenso wie Abnehmen Unterschiede der Gr??e in der Moralit?t an; allein von d

moralische Bewu?tsein um seiner Würdigkeit willen zu fodern ist. Es ist seiner Nichtvollendung sich bewu?t, und kann daher die Glückseligkeit in der Tat nicht als Verdienst, nicht als etwas, dessen es würdig w?re, fodern, sondern sie nur aus einer freien Gnade, das hei?t, die Glückseligkeit

einsollende Erfahrung nur eine Verstellung der Sache ist. Denn da die Moralit?t unvollendet, das hei?t, die Moralit?t in der Tat nicht ist, was kann an der Erfahrung sein, da? es ihr schlecht gehe?-Indem es zugleich herausgekommen, da? es um die Glückseligkeit an und für sich zu tun ist, so zeigt es sich, da? bei Beurteilung, es gehe dem Unmoralischen gut, nicht ein Unrecht gemeint war, das hier stattfinde. Die Bezeichnung eines Individuums als eines unmoralischen f?llt, indem d

Anderssein oder den Unterschied erh?lt, wodurch eine vielfache Menge von moralischen Geboten entsteht. Das moralische Selbstbewu?tsein h?lt aber zugleich diese vielen Pflichten für unwesentlich; denn es ist nur um die eine reine Pflicht zu tun, und für es haben sie, insofern sie bestimmte sind, keine Wahrheit. Sie k?nnen ihre Wahrheit also nur in einem Andern haben, und sind, was sie für es nicht sind, heilig durch einen heiligen Gesetzgeber.-Allein dies ist selbst wieder nur eine Verstellung der Sache. Denn das moralische Selbstbewu?tsein ist sich das Absolute, und Pflicht schlechthin nur das, was es als Pflicht w

icht Gültigkeit hat. Die reine Pflicht hat auch in der Tat Gültigkeit nur in einem andern Wesen, nicht in dem moralischen Bewu?tsein. Obschon in ihm die reine Moralit?t allein zu gelten scheint, so mu? doch dieses anders gestellt werden, denn es ist zugleich natürliches Bew

wesentliches Moment derselben gilt, da? sie schlechthin nur eine negative Beziehung darauf habe. Das reine moralische Wesen dagegen, weil es erhaben über den Kampf mit der Natur und Sinnlichkeit ist, steht nicht in einer negativen Beziehung darauf. Es bleibt ihm also in der Tat nur die positive Beziehung darauf übrig, d.h. eben dasjenige, was soeben als das Unvollendete, als das Unmoralis

bt, und die entgegengesetzten Auchs, die es, ohne diese seine Gedanken zusammenzubringen, aufeinander folgen und ein Gegenteil immer d

Realit?t. Aber diese Realit?t hei?t nichts anderes, als da? die Moralit?t hier an und für sich sei,-für sich, d.h. Moralit?t eines Bewu?tseins sei, an sich, das hei?t, Dasein und Wirklichkeit habe.-In jenem ersten unvollendeten Bewu?tsein ist die Moralit?t nicht ausgeführt; sie ist darin das An-sich im Sinne eines Gedankendinges; denn sie ist mit Natur und Sinnlichkeit, mit der Wirklichkeit des Seins und des Bewu?tseins vergesellschaftet, die ihren Inhalt ausmacht, und Natur und Sinnlichkeit ist das moralisch Nichtige.-In dem zweiten ist die Moralit?t als vollendet, und nicht als ein unausgeführtes Gedankending vorhanden. Aber dies

ussagt, spricht die Gedanken, die es vorher trennte, zusammen aus, spricht es selbst aus, da? es ihm mit dieser Bestimmung und der Auseinanderstellung der Momente des Selbsts und des An-sichs nicht Ernst ist, sondern da? es das, was es als das absolute au?er dem Bewu?tsein Seiende aussagt, vielmehr in dem Selbst des Selbstbewu?tseins eingeschlossen beh?lt, und was es als das absolut Gedachte oder das absolute An-sich aussagt, eben darum für ein nicht Wahrheit Habendes nimmt.-Es wird für das Bewu?tsein, da? das Auseinanderstellen dieser Momente eine Verstellung ist, und es w?re Heuchelei, wenn es sie doch beibehielte. Aber als moralisches reines Selbstbewu?tsein flieht es aus dieser Ungleichheit seines Vorstellens mit dem, was sein Wesen ist, aus dieser Unwahrheit, welche das für wahr aussagt, was ihm für unwahr gilt, mit Abscheu in sich zurück. Es ist reines Gewissen, welch

sch?ne Seele,das B?s

sein nicht über sich, sondern verlegte sie in ein ihm andres Wesen. Aber dies Hinaussetzen dessen, was es als notwendig denken mu?, au?er sich selbst ist ebenso der Widerspruch der Form nach, wie jener es dem Inhalte nach ist. Weil aber an sich eben das, was als widersprechend erscheint, und in dessen Trennung und Wiederaufl?sung die moralische Weltanschauung sich herumtreibt, dasselbe ist, die reine Pflicht n?mlich als das reine Wissen, nichts anders als das Selbst des Bewu?tseins, und das Selbst des Be

g von seiner Allgemeinheit, beide daher nicht in Bewegung und Beziehung aufeinander, das Allgemeine ist ohne Unterscheidung in ihm, und weder Inhalt des Selbsts, noch ist das Selbst durch sich selbst erfüllt.-Das zweite Selbst ist die zu ihrer Wahrheit gekommne Welt der Bildung oder der sich wiedergegebne Geist der Entzweiung-die absolute Freiheit. In diesem Selbst tritt jene erste unmittelbare Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit auseinander; das Allgemeine, das ebenso rein geistiges Wesen, Anerkanntsein oder allgemeiner Willen und Wissen bleibt, ist Gegenstand und Inhalt des Selbsts und seine allgemeine Wirklichke

nd der Wirklichkeit als einer dem reinen Zwecke entgegengesetzten Natur und Sinnlichkeit. Es ist so in sich zurückgekehrt, konkreter moralischer Geist, der nicht am Bewu?tsein der reinen Pflicht sich einen leeren Ma?stab gibt, welcher dem wirklichen Bew

em vom Bewu?tsein Hervorgebrachten. Wie die sinnliche Gewi?heit unmittelbar in das An-sich des Geistes aufgenommen oder vielmehr umgekehrt ist, so ist auch diese Umkehrung einfach und unvermittelt, ein übergang durch den reinen Begriff ohne ?nderung des Inhalts, der durch das Interesse des von ihm wissenden Bewu?tseins bestimmt ist.-Das Gewissen sondert ferner die Umst?nde des Falles nicht in verschiedene Pflichten ab. Es verh?lt sich nicht als positives allgemeines Medium, worin die vielen Pflichten, jede für sich, unverrückte Substantialit?t erhielten, so da? entweder gar nicht gehandelt werden k?nnte, weil jeder konkrete Fall die Entgegensetzung überhaupt, und als moralischer Fall die Entgegensetzung der Pflichten enth?lt, in der Bestimmung des Handelns also eine Seite, eine Pflicht immer verletzt würde;-oder da?, wenn gehandelt wird, die Verletzung einer der entgegengesetzten Pflichten wirklich eintr?te. Das Gewissen

reine Moralit?t au?er sich in ein anderes heiliges Wesen setzt, und sich selbst als das unheilige gilt, bald aber auch w

ten Zweck und erfülle eine bestimmte Pflicht; es ist was anderes darin als die reine Pflicht, die allein beabsichtiget werden sollte.-Das Gewissen ist dagegen das Bewu?tsein darüber, da?, wenn das moralische Bewu?tsein die reine Pflicht als das Wesen seines Handelns aussagt, dieser reine Zweck eine Verstellung der Sache ist; denn die Sache selbst ist, da? die reine Pflicht in der leeren Abstraktion des reinen Denkens besteht, und ihre Realit?t und Inhalt nur an einer bestimmten Wirklichkeit hat, einer Wirklichkeit, we

ied, der ihm zugrunde liegt, zeigt sich, kein Unterschied zu sein, und er l?uft in die reine Negativit?t zusammen; diese aber ist eben das Selbst; ein einfaches Selbst, welches ebensowohl reines Wissen als Wissen seiner als dieses einzelnen Bewu?tseins ist. Dies Selbst macht daher den Inhalt

flicht hat aber darum nicht allein die Bedeutung des Für-sich-seins, sondern auch des An-sich-seins, denn dies Wissen ist um seiner Sichselbstgleichheit willen eben das An-sich. Dies An-sich trennt sich auch im Bewu?tsein von jener unmittelbaren Einheit mit dem Für-sich-sein; so gegenübertretend ist es Sein, Sein für Anderes.-Die Pflicht eben wird itzt als Pflicht, die vom Selbst verlassen ist, gewu?t, nur Moment z

ht geistig ist. Die seiende Wirklichkeit des Gewissens aber ist eine solche, welche Selbst ist, d.h. das seiner bewu?te Dasein das geistige Element des Anerkanntwerdens. Das Tun ist daher nur das übersetzen seines einzelnen Inhalts in das gegenst?ndliche Element, worin er allgemein und anerkannt ist, und eben dies, da? er anerkannt ist, macht die Handlung zur Wirklichkeit. Anerkannt und dadurch wirklich ist die Handlung, weil die daseiende Wirklichkeit unmittelbar mit der überzeugung oder dem Wissen verknüpft, oder das Wissen von seinem Zwecke unmittelbar das Element des Daseins, das allgemeine Anerkennen ist. Denn das Wesen der Handlung, die Pflicht besteht in der überzeugung des Gewissens von ihr; diese überz

erst ist sie Subjekt, das alle Momente des Bewu?tseins an ihm gesetzt hat, und für welches alle diese Momente, Substantialit?t überhaupt, ?u?eres Dasein und Wesen des Denkens, in dieser Gewi?heit seiner selbst enthalten sind. Substantialit?t überhaupt hat die Sache selbst in der Sittlichkeit, ?u?eres Dasein in der Bildung, sich selbstwissende Wesenheit des Denkens in

sen von diesen Umst?nden, das sich bewu?t ist, sie nicht zu umfassen oder darin nicht gewissenhaft zu sein. Die wahrhaft allgemeine und reine Beziehung des Wissens w?re eine Beziehung auf ein nicht Entgegengesetztes, auf sich selbst; aber das Handeln durch den Gegensatz, der in ihm wesentlich ist, bezieht sich auf ein Negatives des Bewu?tseins, auf eine an sich seiende Wirklichkeit. Gegen die Einfachheit des reinen Bewu?tseins, das absolut Andere, oder die Mannigfaltigkeit an sich, ist sie eine absolute Vielheit der Umst?nde, die sich rückw?rts in ihre Bedingungen, seitw?rts in ihre

der Pflicht. Diese reine überzeugung ist als solche so leer als die reine Pflicht, rein in dem Sinne, da? nichts in ihr, kein bestimmter Inhalt Pflicht ist. Es soll aber gehandelt, es mu? von dem Individuum bestimmt werden; und der seiner selbst gewisse Geist, in dem das An-sich die Bedeutung des selbstbewu?ten Ich erlangt hat, wei? diese Bestimmung und Inhalt in der unmittelbaren Gewi?heit seiner selbst zu haben. Diese ist als Bestimmung und Inhalt das natürliche Bewu?tsein, das hei?t die Triebe und Neigungen.-Das Gewissen erkennt keinen Inhalt für es als absolut, denn es ist absolute Negativit?t alles Bestimmten. Es bestimmt aus sich selbst; der Kreis des Selbsts aber, worein die Bestimmtheit als solche f?llt, ist die sogenannte Sinnlichkeit; einen Inhalt aus der unmittelbare

seinen Nebenmenschen nützlich zu werden und Hülfsbedürftigen Gutes zu tun. Das Individuum ist sich bewu?t, da? dies Pflicht ist, denn dieser Inhalt ist unmittelbar in der Gewi?heit seiner selbst enthalten; es sieht ferner ein, da? es diese Pflicht in diesem Falle erfüllt. Andere halten vielleicht diese gewisse Weise für Betrug; sie halten sich an andere Seiten des konkreten Falles, es aber h?lt diese Seite dadurch fest, da? es sich der Vermehrung des Eigentums als reiner Pflicht bewu?t ist.-So erfüllt das, was andere Gewaltt?tigkeit und Unrecht nennen, die Pflicht, gegen andere seine Selbstst?ndigkeit zu behaupten, was sie Feigheit nennen,-die Pflicht, sich das Leben und die M?glichkeit der Nützlichkeit für die Nebenmenschen zu erhalten; was sie aber die Tapferkeit nennen, verletzt vielmehr beide Pflichten. D

also z.B. die Handlung für das allgemeine Beste der für das individuelle vorzuziehen sei. Allein diese allgemeine Pflicht ist überhaupt dasjenige, was als an und für sich seiende Substanz, als Recht und Gesetz vorhanden ist und _unabh?n_gig von dem Wissen und der überzeugung wie von dem unmittelbaren Interesse des Einzelnen gilt; es ist also gerade dasjenige, gegen dessen Form die Moralit?t überhaupt gerichtet ist. Was aber seinen Inhalt betrifft, so ist auch er ein bestimmter, insofern das allgemeine Beste dem einzelnen entgegengesetzt ist; hiemit ist sein Gesetz ein solches, von welchem das Gewissen sich schlechthin frei wei? und hinzu und davon zu tun, es zu unterlassen sowie zu erfüllen sich die absolute Befugnis gibt.-Alsdenn ist ferner jene Unterscheidung der Pflicht gegen das Einzelne und gegen das Allgemeine der Natur des Gegensatzes überhaupt nach nichts Festes. Sondern vielmeh

von den Umst?nden. In die Pflicht, als das allgemeine An-sich-sein, legt es den Inhalt ein, den es aus seiner natürlichen Individualit?t nimmt; denn er ist der an ihm selbst vorhandne; dieser wird durch das allgemeine Medium, worin er ist, die Pflicht, die es ausübt, und die leere reine Pflicht ist eben hiedurch als aufgehobnes oder als Moment gesetzt; dieser Inhalt ist ihre aufgehobne Leerheit oder die Erfüllung.-Aber ebenso ist das Gewissen von jedem Inhalt überhaupt frei; es absolviert sich von jeder bestimmten Pflicht, die als Gesetz gelten soll; in der Kraft der Gewi?heit seiner selbst hat es die Majest?t der absoluten Autarkie, zu binden und zu l?sen.-Diese Selbstbestimmung ist darum

emente des Selbstbewu?tseins Aller, also nicht notwendig anerkannt. Beide Seiten, das handelnde Gewissen und das allgemeine diese Handlung als Pflicht anerkennende Bewu?tsein sind gleich frei von der Bestimmtheit dieses Tuns. Um dieser Freiheit willen ist die Beziehung in dem gemeinschaftlichen Medium des Zusammenhangs vielmehr ein Verh?ltnis der vollkommnen Ungleichheit; wodurch das Bewu?tsein, für welches die Handlung ist, sich in vollkommner Ungewi?heit über den handelnden seiner selbst gewissen Geist befindet. Er handelt, er setzt eine Bestimmtheit als seiend; an dies Sein als

heit der Pflicht und von der Pflicht als an sich seiender ist, sind sie es gleichfalls. Was es ihnen hinstellt, wissen sie selbst zu verstellen; es ist ein solches, wodurch nur das Selbst eines andern

en seiner Selbst in der Tat. Wenn die Tat aufh?rt, dieses Selbst an ihr zu haben, h?rt sie auf, das zu sein, was allein ihr Wesen ist. Ihr Dasein von diesem Bewu?tsein verlassen, w?re eine gemeine Wirklichkeit, und die Handlung erschiene uns als ein

te, nicht das An-sich-seiende ist das Anerkannte, sondern allein das sich wissende Selbst als solches. Das Element des Bestehens ist das allgemeine Selbstbewu?tsein; was in dieses Eleme

Sie ist das sich von sich selbst abtrennende Selbst, das als reines Ich = Ich sich gegenst?ndlich wird, in dieser Gegenst?ndlichkeit sich ebenso als dieses Selbst erh?lt, wie es unmitt

e aber tritt nur als die Mitte selbstst?ndiger und anerkannter Selbstbewu?tsein hervor, und das daseiende Selbst ist unmittelbar allgemeines, vielfaches und in dieser Vielheit einfaches Anerkanntsein. Der Inhalt der Sprache des Gewissens ist das sich als Wesen wissende Selbst. Dies allein spricht sie aus, und dieses Aussprechen ist die wahre Wirklichkeit des Tuns und das Gelten der Handlung. Das Bewu?tsein spricht seine überzeugung aus; diese überzeugung ist es, worin allein die Handlung Pflicht ist; sie gilt auch allein dadurch als Pflicht, da? die überzeugung ausgesprochen wird. Denn das allgemeine Selbstbewu?tsein ist frei von der nur s

ttelbare Wissen des seiner gewissen Selbsts ist Gesetz und Pflicht; seine Absicht ist dadurch, da? sie seine Absicht ist, das Rechte; es wird nur erfodert, da? er dies wisse, und dies, da? es die überzeugung davon, sein Wissen und Wollen sei das Rechte, sage. Das Aussprechen dieser Versicherung hebt an sich selbst die Form seiner Besonderheit auf; es anerkennt darin die notwendige Allgemeinheit des Selbsts; indem es sich Gewissen nennt, nennt es sich reines Sich-selbst-wissen und reines abstraktes Wollen, d.h. es nennt sich ein allgemeines Wissen und Wollen, das die andern anerkennt, ihnen gleich ist, denn sie sind eben dies reine Sich-wissen und Wollen, und das darum auch von ihnen anerkannt wird.

ische Genialit?t, welche die innere Stimme ihres unmittelbaren Wissens als g?ttliche Stimme wei?, und indem sie an diesem Wissen ebenso unmittelbar das Dasein wei?, ist sie die g?t

herung von ihrer Gewissenhaftigkeit, guten Absichten, das Erfreuen über diese wechselseitige Reinheit und das Laben an der Herrlichkeit des Wissens und Aussprechens, des Hegens und Pflegens solcher Vortrefflichkeit. -Insofern dies Gewissen sein abstraktes Bewu?tsein noch von seinem Selbstbewu?tsein unterscheidet, hat es sein Leben nur verborgen in Gott; er ist zwar unmittelbar seinem Geist und Herzen, seinem Selbst gegenw?rtig; aber das offenbare, sein wirkliches Bewu?tsein und die vermittelnde Bewegung desselben ist ihm ein Anderes als jenes verborgene Innere und die Unmittelbarkeit des gegenw?rtigen Wesens. Allein in der Vollendung des Gewissens hebt sich der Unterschied seines abstrakten und seines Selbstbewu?tseins auf. Es wei?, da? das abstrakte Bewu?tsein eben dieses Selbst, dieses seiner gewisse Für-sich-sein

durch es real oder noch Bewu?tsein ist, nicht für uns nur diese reinen Extreme sind, sondern das, was es für sich, und was ihm an sich und was ihm Dasein ist, zu Abstraktionen verflüchtigt, die keinen Halt, keine Substanz mehr für dies Bewu?tsein selbst haben; und alles, was bisher für das Bewu?tsein Wesen war, ist in diese Abstraktionen zurückgegan

bewu?t ist, der jenes nur an sich ist. Die absolute Gewi?heit seiner selbst schl?gt ihr also als Bewu?tsein unmittelbar in ein Aust?nen, in Gegenst?ndlichkeit seines Für-sich-seins um; aber diese erschaffne Welt ist seine Rede, die es ebenso unmittelbar vernommen, und deren Echo nur zu ihm zurückkommt. Diese Rückkehr hat daher nicht die Bedeutung, da? es an und für sich darin ist; denn das Wesen ist ihm kein An-sich, sondern es selbst; ebensowenig hat es Dasein, denn das Gegenst?ndliche kommt nicht dazu, ein Negatives des wirklichen Selbsts zu sein, so wie dieses nicht zur Wirklichkeit. Es fehlt ihm die Kraft der Ent?u?erung, die Kraft, sich zum Dinge zu machen und das Sein zu ertragen. Es lebt in der Angst, die Herrlichkeit seines Innern durch Handlung und Dasein zu beflecken, und

t; hiedurch tritt der Gegensatz der Einzelnheit gegen die andern Einzelnen und gegen das Allgemeine notwendig ein, und dieses Verh?ltnis und seine Bewegung ist zu betrachten.-Oder diese Allgemeinheit und die Pflicht hat die schlechthin entgegengesetzte Bedeutung der bestimmten von dem Allgemeinen sich ausnehmenden Einzelnheit, für welche die reine Pflicht nur die an die Oberfl?che getretene und nach au?en gekehrte Allgemeinheit ist; die Pflicht liegt nur in den Worten, und gilt als ein Sein für Anderes. Das Gewissen, zun?chst nur negativ gegen die Pflicht als diese bestimmte vorhandne gerichtet, wei? sich frei von ihr; aber indem es die leere Pflicht mit einem bestimmten I

-sich, mit ungleichem Werte, und zwar mit der Bestimmung in ihm gelten, da? die Gewi?heit seiner selbst das Wesen ist, gegen das An-sich oder das Allgemeine, das nur als Moment gilt. Dieser innerlichen Bestimmung steht also das Element des Daseins oder das allgemeine Bewu?tsein gegenüber, welchem vielmehr die Allgemeinheit, die Pflicht das Wesen, dagegen d

mmen, da? die Heuchelei, wie man zu sagen pflegt, ebendadurch ihre Achtung für Pflicht und Tugend beweise, da? sie den Schein derselben annehme und als Maske für ihr eignes nicht weniger als für fremdes Bewu?tsein gebrauche; in welchem Anerkennen des Entgegengesetzten an sich die Gleichheit und übereinstimmung enthalten sei.-Allein sie ist zugleich aus diesem Anerk

e nicht glaubt und nicht anerkennt.-Oder da das einseitige Beharren auf einem Extreme sich selbst aufl?st, so würde das B?se sich zwar dadurch als B?ses eingestehen, aber darin sich unmittelbar aufheben und nicht Heuchelei sein noch als solche sich entlarven. Es gesteht sich in der Tat als B?ses durch die Behauptung ein, da? es, dem anerkannten Allgemeinen entgegengesetzt, nach seinem innern Gesetze und Gewissen handle. Denn w?re dies Gesetz und Gewissen nicht das

ie das b?se Bewu?tsein auf das seinige. Denn jenes tritt im Gegensatz gegen dieses und dadurch als ein besonderes Gesetz auf. Es hat also nichts vor dem andern voraus, legitimiert vielmehr dieses, und dieser Eifer tut gerade da

Urteil.-Durch dies Urteil stellt es sich nun, wie soeben bemerkt wurde, neben das erste, und dieses kommt durch diese Gleichheit zur Anschauung seiner selbst in diesem andern Bewu?tsein. Denn das Bewu?tsein der Pflicht verh?lt sich auffassend, passiv; es ist aber hiedurch im Widerspruche mit sich als dem absoluten Willen der Pflicht, mit sich, dem schlechthin aus sich selbst Bestimmenden. Es hat gut sich in der Reinheit bewahren, denn es handelt nicht; es ist die Heuchelei, die das Urteilen für wirkliche Tat genommen wissen

rer von ihr selbst verschiednen Absicht und eigennützigen Triebfeder. Wie jede Handlung der Betrachtung ihrer Pflichtgem??heit f?hig ist, ebenso dieser andern Betrachtung der Besonderheit; denn als Handlung ist sie die Wirklichkeit des Individuums.-Dieses Beurteilen setzt also die Handlung aus ihrem Dasein heraus und reflektiert sie in das Innre oder in die Form der eignen Besonderheit.-Ist sie von Ruhme begleitet, so wei? es dies Innre als Ruhm_sucht_;-ist sie dem Stande des Individuums überhaupt angemessen, ohne über diesen hinauszugehen, und so beschaffen, da? die Individualit?t den Stand nicht als eine ?u?ere Bestimmung an ihr h?ngen hat, sondern diese Allgemeinheit durch sich selbst ausfüllt und ebendadurch sich als eines H?hern f?hig zeigt, so wei? das Urteil ihr Innres als Ehrbegierde u.s.f. Indem in der Handlung überhaupt das Handelnde zur Anschauung seiner selbst in der Gegenst?ndlichkeit, oder zum Selbstgefühl seiner in seinem Dasein und also zum Genusse gelangt; so wei? das Urteil

Handelnden, welches von ihm beurteilt wird, sich gleich machend, wird es von diesem als dasselbe mit ihm erkannt. Dieses findet sich von jenem nicht nur aufgefa?t als ein Fremdes und mit ihm Ungleiches, sondern vielmehr jenes nach dessen eigner Beschaffenheit mit ihm gleich. Diese Gleichheit anschauend und sie aussprechend, gesteht es sich ihm ein, und erwartet ebenso, da? das Andre, wie es sich in der Tat ihm gleich gestellt hat, so auch seine Rede erwidern, in ihr seine Gleichheit aussprechen und das anerkennende Dasein eintret

en Geistes gesetzt; denn er schaut sich als dieses einfache Wissen des Selbsts im Andern an, und zwar so, da? auch die ?u?ere Gestalt dieses Andern nicht wie im Reichtume das Wesenlose, nicht ein Ding ist, sondern es ist der Gedanke, das Wissen selbst, was ihm entgegengehalten, es ist diese absolut flüssige Kontinuit?t des reinen Wissens, die sich verweigert, ihre Mitteilung mit ihm zu setzen-mit ihm, der schon in seinem Bekenntnisse dem abgesonderten Für-sich-sein entsagte, und sich als aufgehobne Besonderheit und hiedurch als die Kontinuit?t mit dem Andern, als Allgemeines setzte. Das Andre aber beh?lt an ihm selbst sich sein sich nicht mitteilendes Für-sich-sein bevor; an dem bekennenden beh?lt es ebendasselbe, was aber von diesem schon abgeworfen ist. E

geistloses Sein, zustande. Die wirklichkeitslose sch?ne Seele, in dem Widerspruche ihres reinen Selbsts und der Notwendigkeit desselben, sich zum Sein zu ent?u?ern und in Wirklichkeit umzuschlagen, in der Unmittelbarkeit dieses festgehaltnen Gegensatzes-einer Unmittelbarkeit, die allein die Mitte und Vers?hnung des auf seine reine Abstraktion geste

ich zurückgenommen, und die Seite der Einzelnheit, die an ihr, es sei als Absicht oder als daseiende Negativit?t und Schranke derselben vorhanden ist, ist das unmittelbar verschwindende. Das verwirklichende Selbst, die Form seiner Handlung, ist nur ein Moment des Ganzen, und ebenso das durch Urteil bestimmende und den Unterschied der einzelnen und allgemeinen Seite des Handelns festsetzende Wissen. Jenes B?se setz

nnt also darin sich selbst.-Die Verzeihung, die es dem ersten widerfahren l??t, ist die Verzicht-Leistung auf sich, auf sein unwirkliches Wesen, dem es jenes andere, das wirkliches Handeln war, gleichsetzt, und es, das von der Bestimmung, die das Handeln im Gedanken erhielt, B?ses genannt wurde, als gut anerkennt, oder vielmehr diesen Unterschied des bestimmten Gedankens und sei

nen andern Zweck als ihr reines Selbst, und keine andre Realit?t und Dasein als eben dieses reine Selbst. Aber sie sind noch verschieden, und die Verschiedenheit ist die absolute, weil sie in diesem Elemente des reinen Begriffes gesetzt ist. Sie ist es auch nicht nur für uns, sondern für die Begriffe selbst, die in diesem Gegensatze stehen. Denn diese Begriffe sind zwar bestimmte gegeneinander, aber zugleich an sich allgemeine, so da? sie den ganzen Umfang des Selbsts ausfüllen, und dies Selbst keinen andern Inhalt als diese seine Bestimmtheit hat, die weder über es hinausgeht, noch beschr?nkter ist als es; denn die eine, das absolut Allgemeine, ist ebenso das reine Sich-selbst-wissen als das andre, die absolute Diskretion der Einzelnheit, und beide sind nur dies reine Sich-wissen. Beide Bestimmtheiten sind also die wissenden reinen Begriffe, deren Bestimmtheit selbst unmittelbar Wissen, oder deren Verh?ltnis und Gegensatz das Ich ist. Hiedurch sind sie füreinander diese schlechthin Entgegengesetzten; es ist das vollkommen Innre, das so sich selbst gegenüber und ins Dasein getreten ist; sie machen das reine Wi

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